Übungsstunden & Sonderfahrten

Sobald alle notwendigen Unterlagen da sind, kannst du mit unseren Fahrlehrern deine ersten Fahrstunden vereinbaren.

Zunächst müssen einige Übungsstunden absolviert werden, damit die nötige Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist. Deren Anzahl ist individuell und abhängig vom persönlichen Geschick. Anschließend kann mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten begonnen werden.

Die zu leistenden Sonderfahrten variieren zwischen den einzelnen Fahrerlaubnisklassen und werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.

Klasse Fahrzeugtyp Überlandfahrt Autobahn Nachtfahrt
B PKW 5 4 3
BE PKW + Anhänger 3 1 1
A/A2/A1 Motorrad 5 4 3
A bei Vorbesitz von A1/A2 Motorrad 3 2 1
A1 zu A2 bzw. A2 zu A jeweils nach zweijährigem Vorbesitz. Motorrad 0 0 0
 C bei Vorbesitz von B  LKW  5 2 3
 C bei Vorbesitz von C1  LKW 3 1 1
 CE bei Vorbesitz von C  LKW + Anhänger 5 2 3

Nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten geht es in die Prüfungsvorbereitung. Hier kommt der “letzte Schliff”.

Am Tag vor der praktischen Prüfung sollte eine letzte Übungsstunde stattfinden. Somit kann alles nochmal in Ruhe aufgearbeitet werden und die Prüfung kann gelassen angegangen werden. Wir treffen uns am jeweiligen Prüfungsabfahrort oder haben einen Treffpunkt vereinbart und fahren gemeinsam zur Prüfung. Nach Möglichkeit sollte es vermieden werden sich von jemanden bringen zu lassen der mit gut gemeinten Tipps “schwindelig” macht. (“Paß auf wenn Du hier… und denk dran, dass…”)

Unter dem Punkt Berechnungsbeispiel haben wir einmal aufgeführt, was ein Führerschein Klasse B durchschnittlich kostet.


Öffnungszeiten

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Di & Do 17.30 - 19.00 Uhr
Unterricht
Di & Do 19.00 - 20.30 Uhr